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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

LEASETEQ VOUCHER PROGRAMM

März 2026; für Partnerhändler in der Schweiz

1. VERANSTALTER UND DURCHFÜHRUNG

Veranstalter:

LeaseTeq AG

Scheideggstrasse 73

8038 Zürich

Schweiz

UID: CHE-167.950.125

Kontaktieren Sie uns über unseren Chat auf leaseteq.ch.

(nachfolgend "LEASETEQ" oder "Veranstalter")

LEASETEQ führt im Zeitraum vom 16. März 2026 bis 30. April 2026, 23:59 Uhr, ein Voucher-Programm für Verkäufer bei Vertragshändlern durch. Massgeblich für die Teilnahme ist die fristgerechte Einreichung der Leasingverträge bis zum angegebenen Zeitpunkt.

2.TEILNAHMEBERECHTIGUNG

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen (Verkäufer), die bei einem Händler mit einer aktiven Partnerschaftsvereinbarung mit LEASETEQ angestellt sind.

  • Mitarbeiter von LEASETEQ sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  • Die Teilnahme ist freiwillig und setzt die Annahme dieser Bedingungen voraus.

  • Händler, die nicht am Programm teilnehmen möchten, können sich durch eine Antwort auf die Einladungs-E-Mail abmelden. Ohne Rückmeldung gilt die Teilnahme als bestätigt.

3. AKTIONSZEITRAUM

  • Unterzeichnung der Verträge: 16. März 2026 bis 30. April 2026, 23:59 Uhr

  • Aktivierung der Verträge: bis 30. Mai 2026

  • Ausgabe der Voucher: Juni 2026 (genauer Termin wird separat kommuniziert)

Massgeblich ist das Datum der Vertragseinreichung im LEASETEQ Händlerportal. Verspätet eingereichte Verträge werden nicht berücksichtigt.

4. PRÄMIENSTRUKTUR

Verkäufer erhalten für jeden qualifizierenden Leasingvertrag, den sie persönlich abschliessen, einen Gutschein im Wert von CHF 200.

Qualifikationskriterien pro Vertrag:

- Vertragsunterzeichnung zwischen 16.03.2026 und 30.04.2026 - Finanzierungsbetrag über CHF 30'000 - Laufzeit von mindestens 36 Monaten - Vertragsaktivierung bis spätestens 30.05.2026

Es gibt keine Obergrenze. Jeder qualifizierende Abschluss wird mit einem Gutschein von CHF 200 vergütet.

5. VERGABE UND EIGENTUM DER VOUCHER

5.1 Offizielle Vergabe

Die Voucher werden direkt an den Verkäufer vergeben, der den qualifizierenden Leasingvertrag abgeschlossen hat.

5.2 Interne Weitergabe

Der Gutschein gilt als geldwerter Vorteil und ist als Lohnbestandteil (Provision) zu behandeln. Der Arbeitgeber (Händler) ist verpflichtet, den Gutscheinwert in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen und die entsprechenden AHV-Beiträge abzuführen. LEASETEQ informiert den Händler hiermit ausdrücklich über diese Pflicht. Die Einhaltung dieser Pflicht liegt in der alleinigen Verantwortung des Händlers.

5.3 Kommunikation

LEASETEQ informiert sowohl die offizielle Kontaktperson des Händlers als auch den betreffenden Verkäufer über die Voucher-Vergabe.

5.4 Kein Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Prämiengewährung besteht nicht. Die Vergabe erfolgt nach freiem Ermessen von LEASETEQ unter Berücksichtigung dieser Teilnahmebedingungen.

6. STEUERLICHE BEHANDLUNG

6.1 Verkäufer

  • Der erhaltene Voucher gilt als steuerbares Einkommen und muss im Lohnausweis deklariert werden. Er ist voll steuer- und AHV-pflichtig.

  • Der Händler ist als Arbeitgeber für die korrekte Lohnausweis-Deklaration und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.

6.2 Händler 

  • Der Händler hat keine direkten steuerlichen Vorteile aus dem Programm. Die administrative Pflicht zur korrekten Lohnabrechnung liegt beim Händler.

6.3 Rolle von LEASETEQ

  • LEASETEQ dokumentiert die Vergabe der Voucher an die jeweiligen Verkäufer und stellt dem Händler alle erforderlichen Informationen für die steuerliche Compliance zur Verfügung.

  • Die damit verbundenen steuerlichen Pflichten obliegen ausschliesslich dem Händler. LEASETEQ übernimmt hierfür keine Verantwortung.

Hinweis: Diese Informationen stellen keine Steuerberatung dar. Der Händler wird aufgefordert, die steuerliche Behandlung mit einem Treuhänder zu klären.

7. DATENSCHUTZ

LEASETEQ verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der revidierten Datenschutzverordnung.

 

Die im Rahmen des Programms erhobenen Daten (Name des Verkäufers, Name des Autohauses, Kontaktdaten, Anzahl und Details der qualifizierenden Verträge) werden ausschliesslich zur Abwicklung des Voucher-Programms verwendet.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich (z.B. Voucher-Anbieter) oder gesetzlich vorgeschrieben.

 

Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf der Fristen werden die Daten gelöscht.

 

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf leaseteq.ch.

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

LEASETEQ haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

LEASETEQ übernimmt keine Haftung für die steuerliche Behandlung der Voucher beim Händler oder bei Verkäufern. Die Verantwortung für die korrekte steuerliche Deklaration liegt ausschliesslich beim Autohaus.

LEASETEQ haftet nicht für technische Störungen, Übertragungsfehler, Verzögerungen oder andere Umstände, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen und die Durchführung des Programms beeinträchtigen.

 

LEASETEQ übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Qualität oder Einlösbarkeit der von Drittanbietern ausgegebenen Voucher.

9. ÄNDERUNGEN UND VORZEITIGE BEENDIGUNG

LEASETEQ behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern oder das Programm vorzeitig zu beenden, insbesondere bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. gesetzliche Änderungen, technische Probleme, Missbrauch).

 

Änderungen werden den teilnehmenden Partnern über die üblichen Kommunikationskanäle (E-Mail, Händlerportal) mitgeteilt.

 

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits erworbene Ansprüche auf Voucher bleiben davon unberührt.

10. AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME

LEASETEQ behält sich das Recht vor, Partner ohne Angabe von Gründen vom Programm auszuschliessen, insbesondere bei:

  • Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen

  • Verstoss gegen die Partnerschaftsvereinbarung

  • Manipulationsversuchen oder betrügerischen Handlungen

  • Verwendung unlauterer Mittel zur Beeinflussung des Programmergebnisses

 

Im Falle eines Ausschlusses verfallen alle Ansprüche auf Gutscheine ersatzlos.

11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

 

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Voucher-Programm ist Zürich, Schweiz.

 

LEASETEQ ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners geltend zu machen.

12. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Diese Teilnahmebedingungen wurden ursprünglich in deutscher Sprache verfasst. Die deutsche Version ist massgeblich und hat Vorrang vor allen Übersetzungen z.B. in Französisch und Italienisch.

 

Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen Version und einer Übersetzung gilt ausschliesslich die deutsche Fassung.

 

Über das Programm kann kein Schriftverkehr geführt werden. Anfragen sind per E-Mail an die unter Ziffer 1 genannte Kontaktadresse zu richten.

13. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und von den Parteien gewollt worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit, Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung gekannt hätten.

 

Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)

Q: Wer erhält den Voucher — das Autohaus oder der Verkäufer?

A: Der Voucher wird direkt an den Verkäufer vergeben, der den qualifizierenden Vertrag abgeschlossen hat.

Q: Wie viele Voucher kann ein Verkäufer erhalten?

A: Es gibt keine Obergrenze. Für jeden qualifizierenden Abschluss erhält der Verkäufer einen Gutschein von CHF 200.

Q: Ist der Voucher für den Verkäufer steuerpflichtig?

A: Ja. Der Voucher gilt als steuerbares Einkommen und muss im Lohnausweis deklariert werden. Das Autohaus ist für die korrekte Deklaration und AHV-Abführung verantwortlich.

Q: Muss der Händler aktiv teilnehmen?

A: Nein. Händler sind automatisch eingeschlossen. Wer nicht teilnehmen möchte, kann sich durch eine Antwort auf die Einladungs-E-Mail abmelden.

Q: Wann wird die MWST fällig?

A: Die MWST wird erst bei der tatsächlichen Einlösung des Gutscheins fällig (Wertgutschein-Regel gemäss schweizerischem MWST-Recht).

 

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LEASETEQ wünscht allen teilnehmenden Dealern viel Erfolg!

 

Kontakt:

LeaseTeq AG

Scheideggstrasse 73

8038 Zürich

Schweiz

 

Kontaktieren Sie uns über unseren Chat auf leaseteq.ch.

 

Stand: 25. Februar 2026

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