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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

LEASETEQ VOUCHER PROGRAMM

Dezember 2025; für Partnerhändler in der Schweiz

1. VERANSTALTER UND DURCHFÜHRUNG

Veranstalter:

LeaseTeq AG

Scheideggstrasse 73

8038 Zürich

Schweiz

UID: CHE-167.950.125

Kontaktieren Sie uns über unseren Chat auf leaseteq.ch.

(nachfolgend "LEASETEQ" oder "Veranstalter")

LEASETEQ führt im Zeitraum vom Programmbeginn bis 31. Dezember 2025, 23:59 Uhr, ein Voucher-Programm für Vertragshändler durch. Massgeblich für die Teilnahme ist die fristgerechte Einreichung der Leasingverträge bis zum angegebenen Zeitpunkt.

2.TEILNAHMEBERECHTIGUNG

  • Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich juristische Personen (nachfolgend "Händler" oder "Partner") die einen aktive Partnerschaftsvereinbarung mit LEASETEQ unterhalten.

  • Mitarbeiter von LEASETEQ sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  • Die Teilnahme ist freiwillig und setzt die Annahme dieser Bedingungen voraus.

  • Pro Händler ist nur eine Teilnahme möglich. Mehrfachteilnahmen werden nicht berücksichtigt.

3. AKTIONSZEITRAUM

  • Einreichung der Verträge: bis 31. Dezember 2025, 23:59 Uhr

  • Genehmigung der Verträge: bis 16. Januar 2026

  • Ausgabe der Voucher: Ende Januar 2026 (genauer Termin wird separat kommuniziert)

 

Massgeblich ist das Datum der Vertragseinreichung im LEASETEQ Händlerportal. Verspätet eingereichte Verträge werden nicht berücksichtigt.

4. PRÄMIENSTRUKTUR

Partner erhalten Einkaufsgutscheine basierend auf der Anzahl der von LEASETEQ genehmigten Leasingverträge während des Programmzeitraums.

Prämienstufen:

  • Stufe 1: 3 genehmigte Verträge → CHF 250 (kumuliert: CHF 250)

  • Stufe 2: 8 genehmigte Verträge (3 + 5 weitere) → zusätzlich CHF 500 (kumuliert: CHF 750)

  • Stufe 3: 18 genehmigte Verträge (8 + 10 weitere) → zusätzlich CHF 500 (kumuliert: CHF 1'250)

 

Maximaler Gutscheinwert pro Partner: CHF 1'250

Die Prämienstufen sind kumulativ. Partner, die eine höhere Stufe erreichen, erhalten automatisch die Prämien aller vorherigen Stufen. Massgeblich für die Berechnung sind ausschliesslich die von LEASETEQ innerhalb der Genehmigungsfrist (bis 16. Januar 2026) genehmigten Leasingverträge.

5. VERGABE UND EIGENTUM DER VOUCHER

5.1 Offizielle Vergabe

Die Voucher werden ausschliesslich an die juristische Person (Händler) vergeben, nicht an einzelne Verkäufer oder Mitarbeiter. Das Autohaus ist Eigentümer der Gutscheine.

5.2 Interne Weitergabe

Das Autohaus entscheidet in eigener Verantwortung und nach seiner internen Personalpolitik, ob und in welcher Form die Voucher an Mitarbeiter weitergegeben werden. LEASETEQ übernimmt keinerlei Verantwortung für die interne Weitergabe oder Verteilung der Voucher. Die Verwaltung und alle damit verbundenen Pflichten (insbesondere steuerliche) liegen ausschliesslich beim Autohaus.

5.3 Kommunikation

LEASETEQ informiert ausschliesslich die offizielle Kontaktperson des Händlers über die Voucher-Vergabe. Eine direkte Kommunikation mit einzelnen Verkäufern erfolgt nicht.

5.4 Kein Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Prämiengewährung besteht nicht. Die Vergabe erfolgt nach freiem Ermessen von LEASETEQ unter Berücksichtigung dieser Teilnahmebedingungen.

6. STEUERLICHE BEHANDLUNG

6.1 Händler (Juristische Person)

  • Die erhaltenen Voucher gelten als steuerbarer geldwerter Vorteil und sind als Betriebsertrag zu verbuchen.

  • Die Mehrwertsteuer (MWST) fällt erst bei der tatsächlichen Einlösung des Wertgutscheins an (Wertgutschein-Regel gemäss schweizerischem MWST-Recht).

  • Der Händler ist für die korrekte steuerliche Behandlung und Verbuchung der Voucher verantwortlich.

6.2 Verkäufer (Privatpersonen bei Weitergabe)

  • Ein vom Händler an einen Verkäufer weitergegebener Voucher stellt für den Empfänger steuerbares Einkommen dar.

  • Bis CHF 500 pro Ereignis: Der Voucher kann unter Umständen AHV-befreit bleiben (sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind).

  • Über CHF 500: Der Voucher ist voll steuer- und AHV-pflichtig und muss im Lohnausweis deklariert werden.

  • Der Händler ist für die korrekte Lohnausweis-Deklaration und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.

6.3 Rolle von LEASETEQ

  • LEASETEQ dokumentiert die offizielle Übergabe der Voucher an die juristische Person (Händler).

  • LEASETEQ stellt dem Händler alle erforderlichen Informationen für die steuerliche Compliance zur Verfügung.

  • Die interne Weitergabe und die damit verbundenen steuerlichen Pflichten obliegen ausschliesslich dem Händler. LEASETEQ übernimmt hierfür keine Verantwortung.

Hinweis: Diese Informationen stellen keine Steuerberatung dar. Der Händler wird aufgefordert, die steuerliche Behandlung mit einem Treuhänder zu klären.

7. DATENSCHUTZ

LEASETEQ verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der revidierten Datenschutzverordnung.

 

Die im Rahmen des Programms erhobenen Daten (Name des Autohauses, Kontaktdaten, Anzahl genehmigter Verträge) werden ausschliesslich zur Abwicklung des Voucher-Programms verwendet.

 

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich (z.B. Voucher-Anbieter) oder gesetzlich vorgeschrieben.

 

Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf der Fristen werden die Daten gelöscht.

 

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf leaseteq.ch.

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

LEASETEQ haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

LEASETEQ übernimmt keine Haftung für die steuerliche Behandlung der Voucher beim Händler oder bei Mitarbeitern. Die Verantwortung für die korrekte steuerliche Deklaration liegt ausschliesslich beim Autohaus.

 

LEASETEQ haftet nicht für technische Störungen, Übertragungsfehler, Verzögerungen oder andere Umstände, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen und die Durchführung des Programms beeinträchtigen.

 

LEASETEQ übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Qualität oder Einlösbarkeit der von Drittanbietern ausgegebenen Voucher.

9. ÄNDERUNGEN UND VORZEITIGE BEENDIGUNG

LEASETEQ behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern oder das Programm vorzeitig zu beenden, insbesondere bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. gesetzliche Änderungen, technische Probleme, Missbrauch).

 

Änderungen werden den teilnehmenden Partnern über die üblichen Kommunikationskanäle (E-Mail, Händlerportal) mitgeteilt.

 

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits erworbene Ansprüche auf Voucher bleiben davon unberührt.

10. AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME

LEASETEQ behält sich das Recht vor, Partner ohne Angabe von Gründen vom Programm auszuschliessen, insbesondere bei:

  • Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen

  • Verstoss gegen die Partnerschaftsvereinbarung

  • Manipulationsversuchen oder betrügerischen Handlungen

  • Verwendung unlauterer Mittel zur Beeinflussung des Programmergebnisses

 

Im Falle eines Ausschlusses verfallen alle Ansprüche auf Gutscheine ersatzlos.

11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

 

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Voucher-Programm ist Zürich, Schweiz.

 

LEASETEQ ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners geltend zu machen.

12. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Diese Teilnahmebedingungen wurden ursprünglich in deutscher Sprache verfasst. Die deutsche Version ist massgeblich und hat Vorrang vor allen Übersetzungen z.B. in Französisch und Italienisch.

 

Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen Version und einer Übersetzung gilt ausschliesslich die deutsche Fassung.

 

Über das Programm kann kein Schriftverkehr geführt werden. Anfragen sind per E-Mail an die unter Ziffer 1 genannte Kontaktadresse zu richten.

13. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und von den Parteien gewollt worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit, Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung gekannt hätten.

 

Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)

Q: Gehören die Voucher dem Autohaus oder dem Verkäufer?

A: Die Voucher gehören der juristischen Person (Autohaus). Die interne Verteilung entscheidet das Autohaus selbst nach eigener Personalpolitik.

Q: Ist ein weitergegebener Voucher für den Verkäufer steuerpflichtig?

A: Ja. Ein weitergegebener Voucher gilt als steuerbares Einkommen für den Empfänger und muss im Lohnausweis deklariert werden. Das Autohaus ist für die korrekte Deklaration verantwortlich.

Q: Informiert LEASETEQ die Verkäufer direkt?

A: Nein. LEASETEQ informiert ausschliesslich der Händler (die offizielle Kontaktperson). Die Kommunikation mit einzelnen Verkäufern obliegt dem Autohaus.

Q: Wann wird die MWST fällig?

A: Die MWST wird erst bei der tatsächlichen Einlösung des Gutscheins fällig (Wertgutschein-Regel gemäss schweizerischem MWST-Recht).

 

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LEASETEQ wünscht allen teilnehmenden Dealern viel Erfolg!

 

Kontakt:

LeaseTeq AG

Scheideggstrasse 73

8038 Zürich

Schweiz

 

Kontaktieren Sie uns über unseren Chat auf leaseteq.ch.

 

Stand: 4. Dezember 2025

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